St. Ruprecht/Raab

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Schulstartgeld

Der Gemeinderat hat ein Schulstartgeld für Schüler/innen der 1. und 5. Schulstufe (also 1. Klasse Volksschule und 1. Klasse AHS/NMS) beschlossen. Die Höhe beträgt jeweils € 150,00 und wird in Bohni-Gutscheinen ausbezahlt. Der Antrag muss bis zum Ende des Schuljahres im Gemeindeamt einlangen. Dem Antrag sind die angeführten Beilagen anzuschließen.  Auf die Gewährung dieser Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Schüler müssen mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde gemeldet sein.

Schüler/innen der 1. bzw. 5. Schulstufe die eine Schule in einer anderen Gemeinde besuchen, geben den entsprechenden Antrag in der Gemeinde St. Ruprecht/Raab ab. Der Antrag muss von der jeweiligen Schule gestempelt werden. Auf die Gewährung dieser Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Schüler/innen müssen mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde gemeldet sein.

Für Schüler/innen der Schulen in der Marktgemeinde St. Ruprecht an der Raab (VS St. Ruprecht, VS Rollsdorf, NMS St. Ruprecht) erfolgt die Ausgabe bzw. der Versand der Gutscheine anhand der Schülerlisten. Ein Download des Antrags ist für sie daher nicht notwendig.